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Klage oder nicht, was ist der richtige Weg?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ziehen nach Brüssel: Beide Organisationen haben Beschwerde eingelegt, weil die Bundesregierung die Europäische Wasserrahmenrichtlinie missachte. Sie fordern von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin, da in Deutschland die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten.

Nur 8% unserer Gewässer sind in einem guten Zustand.

17 Jahre nach den EU-Zielvorgaben erreichten nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland „einen guten Zustand“, beklagt Hubert Weiger vom Bund. Die beiden Verbände beanstanden unter anderem den Zuständigkeitskonflikt bei den Bundeswasserstraßen. Aus den deutschen Gesetzen sei nicht erkennbar, wer sich um den Zustand der Gewässer kümmern müsse. Deshalb würde an Rhein, Weser oder Elbe nichts für die Gewässerqualität getan.

Auf Nachfrage von fishwatch bei den Fischereiverbänden erhielten wir die Auskunft, dass die AG WRRL im DAFV im September tagen wird. Ein Klageverfahren wurde bislang aber nicht in Betracht gezogen.

Liebe Angler, hier sind nun verschiedene Herangehensweisen zu bestaunen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Macht euch selbst ein Bild, bildet euch eure Meinung und diskutiert die mit euren Vertretern im Verein und im Verband! Das Thema ist unserer Meinung nach zu wichtig als dass wir es anderen überlassen sollten!