Wie bekommt man einen Fischereischein?
Um in Deutschland an Seen, Bächen und Flüssen angeln zu dürfen, bedarf es zunächst einmal eines staatlichen Fischereischeins.
So weit so gut und wie kommt man zu dem?
Fischereirecht ist in Deutschland Länderrecht.
Das heißt nicht nur, dass wir 16 verschiedene Fischereirechte haben, sondern auch 16 unterschiedliche Regelungen für die Erteilung eines Fischereischeins – und der Wohnsitz bestimmt, welche Regelung zur Anwendung kommt. Es lebe der Föderalismus.
In der Regel ist Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischein eine erfolgreich abgelegte staatliche Fischerprüfung. Diese findet je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Um zur Fischerprüfung zugelassen zu werden, muss man einen Vorbereitungskurs absolvieren, dessen Inhalte und Mindeststunden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Hier findet sich beispielsweise eine Zusammenfassung der Regelungen im Freistaat Bayern https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/658545929207
Wer führt die Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung durch? Meist haben die Landesregierungen haben den Ausbildungsauftrag an die jeweiligen Landesfischereiverbände delegiert, die wiederum die Vorbereitungskurse über zertifizierte Ausbilder vor Ort, meist in Verbindung mit Angelvereinen, organisieren.
Da die Prüfungen nicht laufend stattfinden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig über Vorbereitungskurse zu informieren. Meist gibt es mehrwöchige Kurse mit 1-2 Abendterminen unter der Woche oder Crash-Kurse, in denen in kurzer Zeit, z.B. an 2 Wochenenden die Inhalte vermittelt werden.
Neben den Voraussetzungen für einen Fischereischein variieren auch die Gebühren für den Fischereischein von Bundesland zu Bundesland. Genaueres erfährt man auf dem Rathaus vor Ort.
Nach dem man dann den Fischereischein erhalten hat, darf man aber nicht gleich sein Angelrute packen und an das nächstbeste Gewässer ziehen. Um letztlich in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, bedarf es noch eines Erlaubnisscheines des Pächters oder Eigentümers des Fischereirechts. Das sind in der Regel Angelvereine oder Privatpersonen.
Hat man beides in der Tasche – einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein, kann es losgehen. Petri Heil !